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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Allgemeines

Die Firma MSD Mobile Saugbagger Dienste OHG (im folgenden „MSD“ genannt) führt für den Auftraggeber im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Absaugarbeiten auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen durch. Darüber hinaus werden alle Angebote und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage schriftlicher Geschäftsbeziehungen durchgeführt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Vereinbarungen, ohne dass es einer zusätzlichen Erklärung bedarf. Der Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen oder andere Regelungen enthalten.

 2.    Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag mit MSD kommt erst mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bei Vertragabschluss bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Auch im kaufmännischen Verkehr können nachträgliche Vertragsänderungen/ Ergänzungen nur bei Einhaltung der Schriftform erfolgen. Das Schriftformerfordernis kann nicht abbedungen werden.

 3.    Preise und Zahlungen

a) Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

b) Maßgeblich ist der Preis, der dem Angebot und der Auftragserteilung zu Grunde liegt.

c) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsanschluss und vereinbartem Ausführungstermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich
danach bis zur Fertigstellung der Leistung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, ist MSD berechtigt, den Preis ange-
messen und entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Vertragsrücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Auftragserteilung und Auftragsausführung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Auf-
traggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß
den vorgenannten Regelungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ausführungstermin mehr als sechs Wochen liegen.

d) Rechnungen und Abschläge sind ohne Abzüge innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlungfällig. Die Ablehnung von Schecks
und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor, die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Wechselspesen gegen zu Lasten des Auftraggebers
und sind sofort fällig.

e) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechnen wir ab Fälligkeit Zinsen mit 5% über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10%. Sowohl dem
Auftrag geber als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen.

f) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

 4.    Ausführungsbestimmungen, Gewährleistung

a) Vertragsbestandteil sind die beauftragten Arbeiten Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber auf eigene Kosten Container zum Abladen
des Saugmaterials vorzuhalten oder einen geeigneten Abladeplatz für die Entleerung des Fahrzeugs zur Verfügung zu stellen. Fahrzeiten, sowie
sämtliche Warte -, Be- und Entladezeiten sowie Zeiten für das erneute Vorbereitung zum Saugen sind als Saugzeit zu sehen und werden entspre-
chend berechnet. Stehen keine oder nicht ausreichend Container zum Abladen des Materials zur Verfügung, geht die Wartezeit zu Lasten des Auf-
traggebers.

b) Abgesaugtes Material, welches nicht ausdrücklich durch MSD entsorgt wird, bleibt Eigentum des Auftraggebers bzw. des Grundstückeigentümers.

c) Der Auftraggeber hat MSD vor Beginn der Arbeiten sämtliche erforderlichen Leitungspläne auszuhändigen und alle bekannten Besonderheiten des
Areals zu benennen (z.B. Kampfstoffe, kontaminiertes Erdreich, Hohlräume, kulturhistorische Vorkommen).

d) Soweit nicht anders vereinbart, haftet der Auftraggeber dafür, dass vor Beginn der Arbeiten alle behördlich notwendigen Genehmigungen vorliegen.
Diesbezüglich stellt er MSD von jedweder Haftung frei. Er trägt dafür Sorge, dass aufgrund der Art und Weise der Ablagerung keine Umweltbeein-
trächtigen eintreten oder gegen Umweltauflagen verstoßen wird.

e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Unfallverhütungs und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Er ist verantwortlich das entsprechende
Zufahrts und Standmöglichkeit gegeben sind. Ist dies nicht der Fall, gehen die entstandenen Warte- und Rangierzeiten zu Lasten des Auftraggebers.
Ferner haftet er für die Standfestigkeit des Untergrundes.

f) Sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist MSD berechtigt, die Arbeiten bis zur Aushändigung der Unterlagen oder Klä-
rung des Sachverhaltes sofort einzustellen bzw. nicht auszuführen. Kommt der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Verpflichtungen
nicht nach, ist MSD zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt. MSD behält in diesem Fall den Anspruch auf das bei Vertragsschluss
vereinbarte Entgelt, bzw. auf Begleichung der entstandenen Aufwendungen. Dem Auftraggeber bleibt es freigestellt, MSD einen geringeren Schaden
nachzuweisen.

g) Im übrigen hat der Auftraggeber MSD unverzüglich Gelegenheit zu geben, Mängel zu beseitigen, die MSD zu vertreten hat. MSD darf vor Minderung
und Rücktritt mehrere Nachbesserungsversuche unternehmen, soweit dies dem Auftraggeber zuzumuten ist.

 5.    Abrechnung

a) Abrechnungsgrundlage sind unsere schriftlichen Arbeitsnachweise. Diese gelten als anerkannt, wenn sie vom Auftraggeber bzw. von dessen Bevoll-
mächtigten unterschieben sind bzw. eine Woche nach Übergabe an den Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigten.

b) Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrages. Sollte ein Auftrag länger als eine Woche dauern, sind wir berechtigt, wochenweise abzu-
rechnen und anhand der wöchentlich zu erstellenden Arbeitsnachweise Abschläge entsprechend der erbrachten Leistung zu verlangen. Werden sol-
che Abschläge nicht fristgerecht gezahlt, ist MSD berechtigt, bis zur Zahlung die Arbeiten einzustellen.

 6.    Haftung

a) Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs und Erfüllungsgehilfen. Im übrigen ist die Haftung auf die Haftpflichtsumme der Betriebshaft-
pflichtversicherung der MSD beschränkt. Ist bei den Arbeiten mit größeren Schäden zu rechnen, weist der Auftraggeber MSD vorher auf solche
untypischen Risiken hin. Anderenfalls haftet er für höhere Schäden selbst.

b) Im Falle einer Beschädigung oder bei Diebstählen hat der Auftraggeber MSD unverzüglich zu informieren. War die Baustelle bzw. der Abstellplatz
nicht ordnungsgemäß gesichert oder trifft den Auftraggeber an den Schäden ein Verschulden, ist er MSD zum Ersatz des entstandenen Schadens
verpflichtet. Dies gilt insbesondere für entstandene Reparaturkosten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch MSD wird dadurch nicht
ausgeschlossen.

 7.    Datenverarbeitungsklausel

Zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ist es notwendig, dass der Datenschutzbeauftragter die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten EDV – technisch, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere der seit dem 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung, erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt.

Personenbezogen sind alle Daten, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Geschäftspartners enthalten, einschließlich der Bankdaten für Zwecke der Durchführung von Zahlungen. Die Weitergabe der vorgenannten Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Sponsors.

Der Geschäftspartner kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner Daten widerrufen und/oder die Berichtigung von gespeicherten Daten verlangen sowie die Daten unentgeltlich beim Datenschutzbeauftragten einsehen bzw. über Art und Umfang der gespeicherten Daten ein Auskunftsverlangen stellen. Die Datenauskunft wird schriftlich erteilt.

Ist das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftspartner beendet, werden die Daten vom Datenschutzbeauftragten gelöscht und zwar unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber festgelegten Aufbewahrungsfristen.

 8.    Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Geschäftssitz und Erfüllungsort ist 65527 Niedernhausen.

b) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für unseren Hauptsitz zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch
berechtigt am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

c) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationaler gesetzlicher Bestimmungen, selbst wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz
im Ausland hat.